SG Schwitschen/Stellichte - SG Moor 5:2 (3:1)

 

Strehl und Podlech richten's - 5:2

SG Schwitschen/Stellichte gewinnt Kreispokal gegen SG Moor / „Der perkekte Abschluss“

Nach einer halben Stunde konnte sich Coach Mario Podlech bereits entspannt zurücklehnen und die Begegnung genießen. Seine Kreisliga-Altherren-Fußballer der SG Schwitschen/Stellichte führten im
Kreispokal-Finale in Fintel gegen die klassentiefere SG Moor schließlich bereits mit 3:0. Doch die Ruhe war nur von kurzer Dauer: Den Vorsprung gab die Spielgemeinschaft leichtfertig aus der Hand, sodass Podlech seine Jungs wieder wachrütteln musste. Am Ende hatte der
Aufsteiger seine Nerven aber wieder im Griff und sicherte sich dank eines 5:2 (3:1)-Erfolgs den Pokal. „Das ist der perfekte Saisonabschluss. Wir wollten unbedingt das Finale gewinnen.
Besser hätte für uns die Saison als Aufsteiger nicht laufen können. Jetzt
feiern wir ordentlich“, sagte der Trainer strahlend. Auch gleich zu Anfang hatte er Grund zur Freude, schließlich brachte Markus Meyer die Schwitscher nach acht Minuten in Führung. Es dauerte nicht lange, ehe
Gerrit Strehl das 2:0 folgen ließ (14.). Von der SG Moor war dagegen kaum etwas zu sehen. In der 33. Minute bewies Florian Podlech sein
Können, als er seinen Freistoß von der linken Seite des Strafraums direkt ins Tor verwandelte – 3:0. Doch nur zwei Minuten später
tauchte die SG Moor im Strafraum von Keeper Marco Brünjes auf. Schwitschens Carsten Meyer sprang der Ball an die Hand, den fälligen Elfmeter verwandelte Stephan Brodtmann zum 1:3-Anschlusstreffer.
Direkt nach der Pause war es wieder Brodtmann, der per Freistoß auf
2:3 verkürzte (48.). Der zweite Gegentreffer schien die Schwitscher aufzuwecken. Strehl sorgte für die Vorentscheidung – 4:2 (57.). Den Schlusspunkt setzte Florian Podlech zum 5:2 (69.). In der Folgezeit ließ die SG Schwitschen/Stellichte aber nichts mehr anbrennen. „Wir haben verdient gewonnen, hätten den Sack aber schon früher zumachen müssen“, so der Trainer abschließend.

(Bericht in der Rotenburger Kreiszeitung vom 8. Juni 2015)